SUCHE ![]() ![]() ![]() VertriebsgebührGebühr, die ein Nationalvertrieb oder Exporteur für seine Dienstleistung erhält.Die Vertriebsbühr kann in Form einer Vertriebspauschale vereinbart werden, in Form einer Gebühr pro ausgeliefertes Exemplar oder in Form einer Vergütung, die sich nach der Zahl der verkauften Exemplare richtet. Vereinbarungen auf Basis einer solchen Verkaufsgebühr werden auch als Margenvereinbarungen bezeichnet. Es gibt bei den Vertriebsgebühren auch Mischformen z.B. zwischen einer Mindestpauschale kombiniert mit einer Margenvereinbarung. Auszüge aus dem Vertriebslexikon EDITION PUBLIKUMSZEITSCHRIFTEN © Zeitschriften Akademie Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck auch auszugsweise nur mit Einwilligung Wir haben für Sie hier die wichtigsten Begriffe des Vertriebslexikons ausgewählt, das komplette Vertriebslexikon können Sie bei der Zeitschriften Akademie des VDZ erwerben: b.heiroth@vdz.de |