SUCHE ![]() ![]() ![]() DispositionsrechtDa der Verlag wegen des Remissionsrechts des Groß- und Einzelhandels das volle Absatzrisiko trägt, hat er zwangsläufig das Recht, die Liefermenge zu bestimmen. Das Dispositionsrecht gibt dem Verlag die Möglichkeit, bei Einführung eines Presseerzeugnisses in den Markt die Startauflage und den Erstverkaufstag zu bestimmen.Nach Abschluss einer angemessenen Einführungsphase wird die Liefermenge von Verlag und Grosso gemeinsam einreguliert, d.h. anhand der erreichten Verkäufe neu bemessen. Den Orientierungsrahmen dafür bietet das Koordinierte Vertriebsmarketing (KVM). Der Grossist ist an die Weisungen des Verlages gebunden. Er trägt die Verantwortung dafür, dass die ihm anvertrauten Zeitungen und Zeitschriften des Verlages
Die Weisungsmöglichkeiten des Verlages sind begrenzt durch die Neutralitätspflicht (Neutralität) des Grossisten gegenüber allen anderen Verlagen, für deren Vertrieb der Grossist ebenfalls verantwortlich ist und die entsprechend gleich hohe Erwartungen an ein optimales Angebot ihrer Titel im Handel haben. Für vergleichbare Produkte sind in jedem Fall gleiche Leistungen zu erbringen. Da der Grossist die Weisungen des Verlages gegenüber dem Einzelhandel durchzusetzen hat, spricht man in diesem Zusammenhang vom "abgeleiteten Dispositionsrecht" oder "derivativen Dispositionsrecht" des Grossisten. Auszüge aus dem VDZ Vertriebslexikon © VDZ Zeitschriften Akademie GmbH Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck auch auszugsweise nur mit Einwilligung Wir haben für Sie hier die wichtigsten Begriffe des Vertriebslexikons ausgewählt, das komplette Vertriebslexikon können Sie bei der VDZ Zeitschriften Akademie bei Frau Bettina Heiroth erwerben: b.heiroth@vdz.de |