Angebotsformen
Beim
Abonnement unterscheidet man folgende Angebotsformen:
- Eigen-Abo / Selbstzahler-Abo
Abonnement, das der Bezieher für sich selbst bestellt hat.
Abonnement, bei dem im Gegensatz zum Eigen-Abo Besteller und Empfänger nicht identisch sind. Der Abonnent (der Schenkende) bestellt und bezahlt das Abonnement. Der Beschenkte erhält die regelmäßige Lieferung. Der Besteller wird auch als Fremdzahler oder Drittzahler bezeichnet.
Der Verlag stellt dem Besteller eines Geschenkabonnements in der Regel eine Geschenk-urkunde zur Verfügung, mit der dieser dem Beschenkten die Lieferung ankündigen kann.
Außerdem gibt es folgende Gewinnungsformen:
Eine wichtige Angebotsform der Abonnentenwerbung insbesondere bei Werbeaktivitäten im eigenen Titel ist bei fast allen Presseverlagen die Prämienwerbung, Freundschaftswerbung oder LwL-Werbung (Leser werben Leser). Werber und Geworbener dürfen dabei nicht identisch sein. Der Werber erhält für die Vermittlung des Abonnements eine Prämie. Der Wert der Prämie darf laut
VDZ-Wettbewerbsregeln bei Zeitschriften
- mit wöchentlicher Er-scheinungsweise eine Jahresabogebühr,
- bei Zeitschriften mit vierzehntäglicher Erscheinungsweise den Bezugspreis für ein Abonnement von 18 Monaten Laufdauer,
-bei Zeitschriften mit monatlicher Erscheinungsweise den Bezugspreis eines Zweijahres-Abonnements
nicht überschreiten. Bei Zeitungen darf der Wert laut
BDZV-Wettbewerbsregeln eine Halbjahresabogebühr nicht überschreiten.
Von unechter Freundschaftswerbung wird gesprochen, wenn der neue Abonnent sich selbst geworben hat, dies aber durch die Angaben eines anderen Namens verdeckt und selbst die Prämie erhält.
Laut VDZ-Wettbewerbsregeln und BDZV-Wettbewerbsregeln sind Kurzabonnements zu Erprobungszwecken (Probeabonnements) zulässig, wenn sie zeitlich auf maximal drei Monate begrenzt sind und nicht mehr als 35 Prozent unter dem kumulierten Einzelheftpreis liegen. Derartige Probeabonnements sind nicht beliebig oft wiederholbar; sie dürfen nur in ein reguläres Abonnement führen, wenn dies jederzeit kündbar ist. Meist ist ein Probe-abonnement mit einer negativen Option verbunden, so daß aus dem Probeabonnement ein reguläres Abo wird, wenn der Besteller nach Erhalt des letzten Heftes des Probe-Abos nicht absagt.
Der Interessent bestellt ein Probeheft oder ein Probeabonnement. Bei darauffolgender Nichtreaktion, d.h. wenn die Bestellung nicht absagt wird, gilt das Angebot als verbindlich angenommen und er wird in die regelmäßige Belieferung aufgenommen.
Positive OptionDer Interessent bestellt ein Probeheft oder ein Probeabonnement. Im Gegensatz zur negativen Option kommt, wenn der Besteller sich nicht äußert, auch kein Vertrag zustande. Um tatsächlich einen Kauf zu tätigen, muß er nach Erhalt der Probelieferung erneut bestellen.