SUCHE ![]() ![]() ![]() BelegexemplarUnter Belegexemplaren versteht man kostenlose Exemplare für Autoren, Fotografen, Künstler sowie Anzeigen- und Beilagenkunden, die in der betreffenden Ausgabe mit Beiträgen bzw. Anzeigen oder Beilagen vertreten sind. Ein Belegexemplar erhält auch die Pressepost.Es dient der Bestimmung des Gewichts und damit der Berechnung bzw. der Kontrolle der Tarife für die gesamte Postauflage. Auszüge aus dem VDZ Vertriebslexikon © VDZ Zeitschriften Akademie GmbH Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck auch auszugsweise nur mit Einwilligung. Wir haben für Sie hier die wichtigsten Begriffe des VDZ Vertriebslexikons ausgewählt, das komplette VDZ Vertriebslexikon können Sie bei der VDZ Zeitschriften Akademie bei Frau Bettina Heiroth erwerben: b.heiroth@vdz.de |